Richtlinie zu verantwortungsvollen Geschäftspraktiken
Richtlinien des Responsible Jewellery Council (RJC).
Karl Faller e.K ist Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC)
Der RJC ist eine normensetzende Organisation, die gegründet wurde, um verantwortungsvolle, ethische, menschenrechtliche, soziale und ökologische Praktiken in der gesamten Lieferkette von Gold-, Silber-, Platingruppen-Metallen, Diamanten, Farbedelsteinen und synthetischen Edelsteinen zu fördern.
Der RJC hat einen Benchmark-Standard für die Schmucklieferkette sowie glaubwürdige Mechanismen zur Überprüfung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken durch Drittprüfungen entwickelt.
Als RJC-Mitglied verpflichten wir uns, unser Geschäft gemäß dem RJC Code of Practices (COP) Standard zu führen. Wir verpflichten uns, ethische, menschenrechtliche, soziale und ökologische Überlegungen in unsere täglichen Abläufe, Geschäftsplanung und Entscheidungsprozesse zu integrieren.
Wir verpflichten uns, die Grundsätze und Absichten des RJC-Verhaltenskodex zu wahren, soweit sie für den Umfang unseres Geschäfts relevant sind.
Menschen- und Arbeitsrechte
Unsere Menschenrechtspolitik umfasst die folgenden zentralen Verpflichtungen:
o Rasse
o Hautfarbe
o Ethnizität
o Gesellschaftsklasse
o Nationale Herkunft
o Religion
o Soziale Aspekte, einschließlich Minderheitenstatus
o Status als Arbeitsmigrant
o Behinderung oder genetische Information
o Gender
o Sexuelle Orientierung oder anderer LBTQ-Status
o Gewerkschaftsmitgliedschaft
o Politische Zugehörigkeit
o Familienstand
● Niemals Zwangsarbeit im Sinne des Übereinkommens 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu betreiben oder wissentlich zu unterstützen, einschließlich Schuldknecht, täuschender Rekrutierung, Menschenhandel sowie Vertrags- oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit;
● Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für Mitarbeiter und vor Ort tätige Auftragnehmer zu schaffen;
● Alle Formen der Diskriminierung zu verbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Ethnie, Kaste, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung oder genetischen Informationen, Geschlecht, sexueller Orientierung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Zugehörigkeit oder Teilnahme an einem legalen Streik, Familienstand, Eltern- oder Schwangerschaftsstatus, körperlichem Aussehen, HIV-Status, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen, die nicht mit den inhärenten Anforderungen der Arbeit zu tun haben.
● Die Förderung der Menschenrechte im Umgang mit Geschäftspartnern und anderen relevanten Interessengruppen.
● Die Förderung von Mitarbeitervielfalt, Gerechtigkeit und Inklusivität auf allen Ebenen der Organisation und über verschiedene Funktionen hinweg, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Einstellung, berufliche Weiterbildung und Mobilität sowie gerechte Beschäftigungsbedingungen.
● Die Rechte unserer Mitarbeiter zu respektieren, sich frei mit Gewerkschaften ihrer Wahl zu verbinden und Tarifverhandlungen ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu führen.
Bestechung und Korruption
● Einem öffentlichen oder staatlichen Beamten;
● Einem politischen Kandidaten, Partei oder Beamten; oder
● Allen Angestellten, Direktoren, Führungskräften oder deren Vertreter aus dem Privatsektor.
Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung
Wir verpflichten uns, weder an Geldwäsche noch zur Terrorismusfinanzierung mitzuwirken oder daran beizutragen. Karl Faller e.K. hat Anti-Geldwäsche (AML) und Know Your Counterparty (KYC)-Verfahren eingeführt, mit folgenden Zielen:
- Feststellung der Identität aller Gegenparteien;
- Überprüfen, dass Gegenparteien und, falls zutreffend, wirtschaftlich berechtigte Berechtigten nicht auf relevanten Regierungslisten für Einzelpersonen oder Organisationen genannt werden, die in Geldwäsche, Betrug oder Beteiligung an verbotenen Organisationen und/oder Interessenkonflikte verwickelt sind;
- Ein Verständnis für die Art und Legitimität der von Gegenparteien betriebenen Geschäfte aufrechterhalten;
- Überwachen von Transaktionen auf ungewöhnliche oder verdächtige Aktivitäten.
Umweltmanagement
Produktoffenlegung
Lieferkettenpolitik – Konfliktbetroffene und Hochrisikogebiete (CAHRAs)
a. Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz zu respektieren;
b. keine Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu tolerieren oder zu betrieben;
c. Transparenz bei staatlichen Zahlungen und rechtskompatiblen Sicherheitskräften in der Rohstoffindustrie zu unterstützen;
d. keine direkte oder indirekte Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen zu leisten;
e. Interessengruppen ermöglichen, Bedenken hinsichtlich der Schmucklieferkette zu äußern; und
f. den 5-Step-Framework der OECD Due Diligence Guidance als Managementprozess für risikobasierte Due Diligence für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten umzusetzen.
3. Wir verpflichten uns auch, unseren Einfluss zu nutzen, um Missbrauch durch andere zu verhindern.
4. Bezüglich schwerwiegender Missbräuche im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel von Gold, Silber, Metallen aus Platingruppen, Diamanten und farbigen Edelsteinen: Wir werden weder tolerieren, noch profitieren wir von:
a. Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung;
b. Zwangsarbeit;
c. die schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
d. Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche; oder
e. Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.
5. Wir werden sofort den Kontakt zu Upstream-Lieferanten einstellen, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass sie die in Absatz 4 beschriebenen Missbräuche begehen oder von einer Partei beziehen oder mit ihnen in Verbindung gebracht werden.
6. Bezüglich direkter oder indirekter Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen: Wir tolerieren keine direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erwerb von Gold-, Silber- oder Platin-Metallen, Diamanten und farbigen Edelsteinen aus, Zahlungen an, anderweitige Hilfe oder Ausrüstung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen oder deren Verbündeten, die illegal:
a. Minenstandorte, Transportwege, oder Punkte kontrollieren, an denen Gold-, Silber- und Platin-Metalle, Diamanten und farbige Edelsteine gehandelt werden, sowie fortlaufende Akteure in der Lieferkette; oder
b. Geld oder Mineralien an Bergwerkstätten, entlang Transportwege oder an Orten, an denen Gold-, Silber-, Platin-Metalle, Diamanten und farbige Edelsteine gehandelt werden, oder von Zwischenhändlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern besteuern oder erpressen.
7. Wir werden umgehend den Kontakt mit Upstream-Lieferanten einstellen, wenn wir ein gegebenes Risiko feststellen, dass sie von einer Partei beziehen oder mit ihnen in Verbindung stehen, die direkte oder indirekte Unterstützung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppen wie in Absatz 6 beschrieben leistet.
8. Bezüglich öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte: Wir bekräftigen, dass die Aufgabe öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Arbeitern, Einrichtungen, Ausrüstung und Eigentum gemäß der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, einschließlich von Gesetzen, die Menschenrechte garantieren. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die in Absatz 4 beschriebene Missbräuche begehen oder wie in Absatz 6 illegal handeln.
9. Bezüglich Bestechung und betrügerischer Falschdarstellung des Ursprungs von Gold-, Silber-, Platingruppen-Metallen, Diamanten und farbigen Edelsteinen: Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, geben oder fordern und werden uns der Aufforderung zu Bestechungen widersetzen, um die Herkunft von Gold, Silber, Platingruppen, Metallen, Diamanten und farbigen Edelsteinen zu verfälschen oder zu verschleiern, oder Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an Regierungen für die Gewinnung, den Handel, die Handhabung, den Transport und den Export von Gold, Silber, Platingruppen, Metallen, Diamanten und farbigen Edelsteinen gezahlt wurden, falsch darzustellen.
10. Bezüglich Geldwäsche: Wir werden Bemühungen zur Beseitigung von Geldwäsche unterstützen und dazu beitragen, wenn wir ein angemessenes Risiko erkennen, das aus der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder dem Export von Gold, Silber, Metallen aus der Platingruppe, Diamanten und farbigen Edelsteinen resultiert.
Firmenbeschwerdeverfahren
Karl Faller e.K. hat dieses Verfahren eingeführt, um Anliegen oder Beschwerden von interessierten Parteien und Interessengruppen bezüglich seiner Lieferkette und Geschäftspraktiken entgegenzunehmen.
Bedenken können von interessierten Parteien per E-Mail unter Verwendung folgender Kontaktinformationen geäußert werden:
Name: Michelle Althöfer
Email: compliance@karl-faller.de
Nach Erhalt einer Beschwerde werden wir nach Möglichkeit:
- Sie so bald wie möglich kontaktieren, um gegebenenfalls weitere Informationen zu Ihrer Beschwerde zu erhalten.
- entscheiden, wer die geeignete interne Person ist, um die Beschwerde zu bearbeiten, oder Ihnen helfen, Sie an eine andere Instanz weiterzuleiten, wie etwa ein relevantes Unternehmen, eine Branchenorganisation oder eine andere Organisation.
- alle Maßnahmen identifizieren, die wir ergreifen sollten (falls vorhanden), oder die Lage überwachen.
- Sie über alle Entscheidungen oder Ergebnisse informieren.
- mindestens 5 Jahre lang Aufzeichnungen über eingegangene Beschwerden und den internen Prozess zur Behebung aufbewahren.
Anonyme Anliegen oder Beschwerden können schriftlich eingereicht werden: Karl Faller e.K., Alte Talstraße 36, 55743 Kirschweiler, Deutschland ODER per E-Mail an compliance@karl-faller.de.
Karl Faller e.K. verfolgt eine strikte Nicht-Vergeltungspolitik in Bezug auf alle Beschwerden und Beschwerden, die durch dieses Verfahren erhoben werden. Alle bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt und ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Person(en) nicht mit externen Parteien geteilt, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die oben genannte Richtlinie wird von Michelle Althöfer, Direktorin, befürwortet
Genehmigt am 12.01.2026
Umweltpolitik
- Zweck und Geltungsbereich
Karl Faller e.K. verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit so zu gestalten, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden. Diese Richtlinie legt die Umweltgrundsätze und -praktiken fest, die für alle Mitarbeiter und Auftragnehmer gelten.
Diese Richtlinie umfasst den täglichen Betrieb, einschließlich Energie- und Wasserverbrauch, Abfall und Recycling, Verpackungsmanagement sowie die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten und Kunden.
- Unsere Verpflichtungen
2.1 Einhaltung geltender Umweltgesetze und -vorschriften
- Wir erfüllen alle Verpflichtungen nach deutschem Recht, einschließlich der Anforderungen an Verpackung und Abfallentsorgung, soweit zutreffend.
2.2 • Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
- Wir nutzen Strom effizient, indem wir Licht, Geräte und Anlagen ausschalten, wenn sie nicht benötigt werden und unnötigen Verbrauch von Heizung, Kühlung und Beleuchtung vermeiden.
- Wir gehen verantwortungsvoll mit Wasser um, indem wir Verschwendung vermeiden, Lecks umgehend melden und nur so viel Wasser verwenden, wie für Reinigung und andere Tätigkeiten erforderlich sind.
2.3 Vermeidung von Umweltverschmutzung und verantwortungsvolle Abfallentsorgung
Karl Faller e.K. wendet die Abfallhierarchie an: Vermeiden, reduzieren, wiederverwenden, recyceln und erst dann entsorgen.
- Restmüll: Trennen Sie Ihren Abfall korrekt in die dafür vorgesehenen Behälter (Restmüll, Papier/Karton, Wertstoffe). Vermeiden Sie nach Möglichkeit Einwegartikel.
- Papier & Karton: Verwenden Sie Versandkartons und Verpackungen wieder, sofern dies sicher und möglich ist. Falls nicht wiederverwendbar, geben Sie sauberes Papier und Karton in die dafür vorgesehenen Wertstoffbehälter.
- Versandtaschen, Plastiktüten und Kunststoffverpackungen: Verwenden Sie saubere Versandtaschen und Plastiktüten nach Möglichkeit für interne Sendungen wieder. Ist eine Wiederverwendung nicht möglich, geben Sie sie in die dafür vorgesehenen Wertstoffkreise oder nutzen Sie die Rücknahmemöglichkeiten Ihrer Lieferanten.
- Vom Lieferanten bereitgestellte Verpackungen: Verwenden Sie Karton und Verpackungsmaterial nach Möglichkeit wieder. Ist eine Wiederverwendung nicht möglich, geben Sie sie in die dafür vorgesehenen Recyclingkreisläufe oder nutzen Sie die Rücknahmemöglichkeiten Ihrer Lieferanten.
- Druckerpatronen & Toner: Bewahren Sie gebrauchte Patronen/Toner im dafür vorgesehenen Behälter auf und geben Sie sie über die Rücknahme-/Recyclingprogramme Ihrer Lieferanten zurück. Entsorgen Sie sie nicht im Restmüll.
- Verwenden umweltfreundliches und nachhaltiges, FSC-zertifiziertes Druckerpapier.
- Auf eine CO₂-Ausgleichszahlung bei Bestellungen achten.
- Benutzung von Elektroauto und Plug-in-Hybridfahrzeug.
2.4 Einbindung von Lieferanten und Partnern
- Bevorzugt werden Lieferanten, die unnötige Verpackungen minimieren und recycelbare oder Mehrweglösungen anbieten.
- Handelspartner und Kunden werden ermutigt, die Verpackungen von Karl Faller e.K. verantwortungsvoll zu verwenden.
- Sensibilisierung und Überprüfung der Richtlinie
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um die sich entwickelnden Geschäftstätigkeiten, gesetzlichen Anforderungen und Umweltzielen von Karl Faller e.K. zu berücksichtigen. Bei Fragen, Anregungen oder Bedenken zu dieser Richtlinie oder den Umweltmanagementverfahren des Unternehmens wenden Sie sich bitte an Ann Michelle Althöfer.

