Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

  1. Zweck

Zweck dieser Richtlinie ist es, Mitarbeiter und Beauftragte (einschließlich Berater, Sachverständige, Vermittler oder sonstige Personen oder Unternehmen, die im Namen von Karl Faller handeln) dabei zu unterstützen, Probleme im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption zu erkennen und unsere entsprechenden Verfahren zu verstehen und einzuhalten.

  1. Was ist Bestechung?

Bestechung bedeutet, jemandem einen ungebührlichen Vorteil zu gewähren oder anzubieten (sowie zu fordern oder zu erhalten):

  • ● Ein Beamter oder Regierungsvertreter
  • ● Ein politischer Kandidat, eine Partei oder ein Funktionär
  • ● Angestellte, Geschäftsführer oder leitende Angestellte der Privatwirtschaft oder deren Beauftragte oder Vertreter

  1. Erklärung zur Null-Toleranz-Politik

Das Unternehmen verbietet Bestechung und Korruption in allen Geschäftspraktiken und Transaktionen, die von seinen Mitarbeitern und in seinem Namen handelnden Beauftragten durchgeführt werden.

Alle Mitarbeiter und Beauftragten des Unternehmens sind vor Strafen oder negativen Konsequenzen geschützt, wenn sie Verdachtsfälle von Bestechung melden, sich weigern, an Bestechung teilzunehmen oder Schmiergeldzahlungen zu leisten.

Mitarbeiter und Beauftragte des Unternehmens dürfen sich nicht an Bestechung im Zusammenhang mit Geschäften oder Aktivitäten beteiligen, die private oder öffentliche Unternehmen, Regierungs- oder Amtsträger, Organisationen oder Einzelpersonen betreffen.

  1. Schmiergeldzahlungen

Schmiergeldzahlungen sind Geldbeträge, die gezahlt werden, um eine bevorzugte Behandlung für eine Aufgabe zu erlangen, die der Empfänger andernfalls weiterhin selbst erledigen müsste.

Schmiergeldzahlungen jeglicher Art sind gemäß dieser Richtlinie strengstens verboten. Mitarbeiter oder Beauftragte, die zur Zahlung eines Schmiergeldes aufgefordert werden, müssen dies unverzüglich Nadine Reidenbach melden.

  1. Geschenke und Bewirtung

Mitarbeiter und Beauftragte des Unternehmens dürfen Geschenke oder Einladungen niemals dazu nutzen, Geschäftsentscheidungen unzulässig zu beeinflussen oder den Eindruck einer solchen Einflussnahme zu erwecken.

Alle Geschenke und Bewirtungen im Wert von über 500 € müssen im Geschenke- und Einladungsregister erfasst werden. Geschenke und Einladungen dürfen nur angeboten werden, um unsere Produkte besser zu präsentieren oder um gute Beziehungen zu potenziellen Geschäftspartnern aufzubauen. Mitarbeiter und Beauftragte sind verpflichtet, den Erhalt von Geschenken und/oder Einladungen offenzulegen.

  1. Wohltätige und politische Spenden

Wohltätige Spenden werden niemals dazu verwendet, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen. Alle Spenden (sofern getätigt) gehen direkt an ausgewählte gemeinnützige Organisationen und niemals an Einzelpersonen. Das Unternehmen leistet keinerlei politische Spenden.

  1. Verwendung von Bargeld

Zahlungen an oder von Geschäftspartnern dürfen nicht in bar erfolgen. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Nadine Reidenbach.

  1. Berichterstattung

Alle Mitarbeiter oder Beauftragten, die Fälle von Bestechung feststellen (oder vermuten), sollten dies unverzüglich melden an:

Name: Nadine Reidenbach

E-Mail: compliance@karl-faller.de

  1. Untersuchungen und Sanktionen

Alle tatsächlichen oder vermuteten Fälle von Bestechung werden umfassend untersucht. Mitarbeiter und Beauftragte, die gegen diese Richtlinie verstoßen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Aktualisiert:02.02.2026