Jährlicher Bericht zur Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und verantwortungsvoller Beschaffung
Berichtsjahr: Q1 2025 – Q1 2026
- Zweck und Anwendungsbereich
Diese Erklärung fasst zusammen, wie Karl Faller seine Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Lieferketten gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) und der OECD-Leitlinien zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (OECD-Leitfaden) – 5-Schritte-Methode – im Zeitraum Q1 2025 – Q1 2026 umgesetzt hat.
- Grundsätze der Unternehmensführung
Karl Faller hat:
- Eine Menschenrechtspolitik, die international anerkannten Standards entspricht.
- Eine Lieferkettenpolitik, die mit dem Anhang II der OECD-Leitlinien übereinstimmt.
- Eine klar definierte Managementstruktur für die Sorgfaltsprüfung, einschließlich der Aufsicht durch die Geschäftsleitung.
- Dokumentationssysteme zur Aufbewahrung von Sorgfaltsprüfungs-, Lieferanten- und Transaktionsdokumenten für den erforderlichen Zeitraum.
Diese Verpflichtungen werden den relevanten Mitarbeitern und Geschäftspartnern mitgeteilt und in die Lieferanten-Onboarding-Prozesse sowie in interne Prozesse integriert.
- Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte
Umsetzung
Karl Faller führte eine strukturierte Sorgfaltsprüfung im Bereich Menschenrechte durch, die folgende Aspekte umfasste: Rekrutierungs- und Beschäftigungspraktiken, Arbeitszeiten und Löhne, Nichtdiskriminierung, Beschwerdemechanismen, Verhalten am Arbeitsplatz sowie wichtige Lieferanten. Die Bewertung basierte auf internen Richtlinien und Aufzeichnungen, Informationen zur Sorgfaltspflicht der Lieferanten sowie Beschwerde- und Vorfallsprotokollen.
Ergebnisse
- Auf Grundlage der verfügbaren Informationen und unserer risikobasierten Bewertung wurden im Jahr 2025 keine Menschenrechtsrisiken oder -auswirkungen in unseren Geschäftstätigkeiten oder der relevanten Lieferkette festgestellt.
- Die bestehenden Beschwerdekanäle blieben zugänglich; es wurden keine Beschwerden im Zusammenhang mit Menschenrechten eingereicht.
Karl Faller wird weiterhin regelmäßige Neubewertungen, Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter und die Lieferantenüberwachung durchführen, um aufkommende Risiken zu erkennen und anzugehen.
- Sorgfaltspflichten bei der Beschaffung – OECD-5-Schritte-Methode für nachgelagerte Unternehmen
Stufe 1 – Etablierung starker Managementsysteme
Im Jahr 2025 hat Karl Faller folgendes umgesetzt:
- Aktualisierung und Implementierung der Sorgfaltspflichtrichtlinie für die Lieferkette relevanter Farbedelsteine (natürliche Rubine, Saphire und Smaragde)
- Bestätigung der Managementverantwortung für das Sorgfaltspflichtprogramm auf Führungs- und operativer Ebene.
- Betrieb von Systemen zur Erfassung von Lieferanteninformationen, KYC-Daten, Verträgen, Spezifikationen und Beschaffungsentscheidungen.
Schritt 2 – Risikoidentifizierung und -bewertung in der Lieferkette
Karl Faller:
- Abbildung der vorgelagerten Lieferkette zur Ermittlung der geografischen Herkunft aller relevanten Materialien.
- Bewertung der Sorgfaltspflichten der Lieferanten mithilfe von Fragebögen.
- Anwendung einer dokumentierten Risikobewertungsmethodik unter Berücksichtigung von Herkunft, Produkttyp und OECD-Warnindikatoren.
Ergebnis: Im Berichtszeitraum wurde festgestellt, dass ein Teil der bezogenen Rubine aus einem anerkannten Konflikt- und Hochrisikogebiet (CAHRA) stammt. Eine verstärkte Sorgfaltsprüfung wurde durchgeführt, wobei keine Hinweise auf negative Auswirkungen in der vorgelagerten Lieferkette gefunden wurden. Es wurden geeignete Kontrollmaßnahmen zur Steuerung und Minderung potenzieller Risiken implementiert, und diese Bezugsquelle wird weiterhin engmaschig überwacht, um ein geringes Risiko zu gewährleisten.
Schritt 3 – Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Reaktion auf identifizierte Risiken
- Ein Risikomanagement-Rahmenwerk (einschließlich Eskalation, Einbindung, verstärkter Sorgfaltsprüfung und potenzieller Beendigung der Geschäftsbeziehung) wurde festgelegt und genehmigt.
- Risikominderungs- und Überwachungsmaßnahmen sind für identifizierte Hochrisikoquellen bereits vorhanden.
- Die regelmäßige Überprüfung von Lieferanteninformationen und -zertifizierungen gewährleistet die frühzeitige Erkennung von Veränderungen im Risikoprofil.
Karl Faller wird seine Sorgfaltspflichtsysteme aufrechterhalten und weiterentwickeln und diese Zusammenfassung jährlich gemäß COP 6, COP 7 und den OECD-Leitlinien aktualisieren.

